Betreuungsbedingungen

Für jeden Betreuungsauftrag gelten ausschließlich die nachstehenden Betreuungsbedingungen. Allfällige darüber hinaus gehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und haben ansonsten keine Gültigkeit.

Sollte es sich bei der unterzeichnenden Person nicht um den Hundehalter handeln, bestätigt die Unterzeichnung die Zuständigkeit des Unterzeichnenden, wobei die Betreuungsbedingungen unverändert aufrecht bleiben.

Die Aufnahme eines Hundes erfolgt nur nach einem Erstbesuch bei mir durch Besitzer und Hund(e) zum Zwecke des gegenseitigen Kennenlernens, der Vorbesichtigung und eines ausführlichen Vorgesprächs.

Mit der Unterzeichnung wird bestätigt, mir wahrheitsgemäß alle Angaben über jegliche Eigenheiten,  charakterliche Besonderheiten, oder Auffälligkeiten des anvertrauten Hundes gemacht zu haben, wie z.B. Gesundheitszustand des Hundes, allfällige Fluchtgefahr, Futterneid, ausgeprägtes Jagdverhalten, Lärmangst (z.B. vor Schussgeräuschen) Angstverhalten (z.B. gegenüber Joggern, Radfahrern, Kindern) und dergleichen mehr.

Gesundheit

Im Hinblick auf die Haltung ohne Zwinger und die dafür notwendige Gruppenharmonie sind verhaltensauffällige oder aggressive oder akut kranke, verletzte und  ansteckende Hunde, unkastrierte Rüden sowie läufige oder zwei Wochen vor und zwei Wochen nach der Läufigkeit stehende Hündinnen von der Betreuung ausgeschlossen.

Wird eine Hündin während ihres Aufenthaltes läufig, muss sie umgehend abgeholt werden. Ist eine Abholung nicht umgehend, oder nicht vor dem vorgesehenen Aufenthaltsende möglich, verdoppelt sich das Betreuungsentgelt bis zur Abholung.

Ich behalte mir vor, akut notwendige Therapien an erkrankten oder verletzen Hunden  auch ohne Verständigung des Besitzers bzw. des Berechtigten einleiten zu lassen, wenn damit Folgeschäden, die ohne diese Maßnahmen entstehen würden, vermieden oder verringert werden können.

Dabei anfallende Kosten, wie z.B. Tierarzt- und Transportkosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

Jeder Hund muss vor Betreuungsantritt entwurmt, sowie mit einem Zecken- und Flohschutz mit Langzeitwirkung versehen sein. Falls dies nicht geschehen ist und der Hund von Parasiten befallen ist, wird die Behandlung auf Kosten des Besitzers durchgeführt.

Für jeden Hund muss eine gültige und über die Dauer des Aufenthaltes hinausgehende Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

Jeder Hund muss mit einer vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Chip- oder Tätowierungsnummer versehen sein.

Für jeden Hund ist ein gültiger Impfpass auf Letztstand für die Dauer des Aufenthaltes zu hinterlegen.

Haftung

Eine Haftung gilt als ausgeschlossen für:

  • Verletzungen die sich ein Hund auf meinem Grundstück zuzieht,
  • jegliche während der Betreuung auftretende Erkrankungen
  • allfälligen Tod eines Hundes
  • jegliche Folgeschäden, die entstehen, wenn ein Hund trotz aller gebotenen Vorsichtsmaßnahmen entläuft
  • für Personen- und Sachschäden, bzw. Schäden an anderen Hunden oder Tieren, die ein vereinbarungsgemäß gehaltener Hund verursacht.

Storno

Im Sinne meiner Auffassung einer optimalen Hundebetreuung, nehme ich maximal sieben, in Ausnahmefällen (z.B  bei terminlichen Überlappungen) bis zu acht Hunde auf.

Aus diesem Grund gelten folgende Stornobedingungen:

  • Eine Absage bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Aufnahmetermin bleibt gebührenfrei.
  • Danach gelten 50% des vereinbarten Betreuungsentgeltes.
  • Bei Absagen unter einer Woche vor Betreuungsantritt gilt 75 % des vereinbarten Betreuungsentgeltes.

Das Betreuungsentgelt ist im Voraus zu entrichten und gilt immer für den gebuchten Betreuungszeitraum.

Wird die Betreuung vom Kunden, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig beendet, so wird der Rest des entrichteten Endbetrages nicht zurückerstattet.
Wird ein Hund zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt, verlängert sich nach 3 Stunden der Aufenthalt automatisch zum 12 Stunden Satz, nach 6 Stunden zum Tagessatz.

Eine Verlängerung oder vorzeitige Beendung der Betreuungszeit muss schriftlich vereinbart werden (SMS oder E-Mail)

Bring und Abholzeiten

Täglich zwischen 08:00  und 20:00 Uhr.  In Ausnahmefällen nach zeitgerechter Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeit.

Gerichtstand ist Gänserndorf

Betreuungsbedingungen zum Download (pdf)

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